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  • · Fachbeitrag · Gewinnermittlung

    Diskussionsbeitrag zur Kassenprüfung: Wohin mit den EC-Karten-Umsätzen?

    | Bargeldintensive Unternehmen haben ein Problem mit der Aufzeichnung von Einnahmen, die aus EC- und Kreditkartenzahlungen stammen. Laufen diese über die Kasse und werden auf ein Transitkonto umgebucht, stufen NPT-Betriebsprüfer (NPT = Neue Prüfungstechniken) das als Verstoß gegen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung ein. Die fatalen Folgen sind Zuschätzungen zum Umsatz und Gewinn. Wappnen Sie sich für solche Prüfungen und ziehen Sie Ausweglösungen in Betracht. |

    Typischer Fall aus der Praxis: Problemfall Karten-Umsätze

    Ein bilanzierender Unternehmer hat eine EDV-Registrierkasse ohne Einzelaufzeichnungen und ohne Datenexportschnittstelle. Er zeichnet sowohl die Barumsätze als auch die EC- und Kreditkartenumsätze darüber auf.

     

    Damit der Kassenbestand am Ende des Tages wieder stimmt, bucht er für die Kartenumsätze eine Betriebsausgabe. Gegenkonto ist das Konto 1360 Geldtransit im Kontenrahmen SKR 03. Auf dem Tagesendsummenbon (Z-Bon) wird nicht zwischen Bar- und Kartenumsätzen unterschieden.

     

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