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  • 12.04.2017 · Nachricht · Gewinnermittlung

    Anlage EÜR muss ab 2017 zwingend elektronisch ans Finanzamt

    | Unternehmer, die ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt haben und deren Einkünfte nicht mehr als 17.500 Euro betrugen, durften dem Finanzamt eine formlose Einnahmen-Überschuss-Rechnung in Papierform zuschicken. Das geht für die EÜR des Jahres 2017 nicht mehr. Darauf hat das BMF hingewiesen (Abruf-Nr. 193218 ). Dann müssen auch Kleinstunternehmer die EÜR elektronisch übermitteln. |

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