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  • · Fachbeitrag · Gewerbesteuer

    Wann bilden mehrere Einzelunternehmen gewerbesteuerlich einen Betrieb?

    von Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Heine, LL.M., Heidenau

    | Unterhält ein Einzelunternehmer, der zwei Tankstellen in örtlicher Nähe betreibt, einen einheitlichen oder zwei selbstständige Gewerbebetriebe? Mit dieser Frage musste sich das FG Düsseldorf befassen. SSP wertet die Entscheidung für Sie aus und zeigt, welche Vorteile Ihnen die Einstufung als „mehrere Gewerbebetriebe“ bei der Gewerbesteuer verschaffen würde und was Sie zu dieser Einstufung beitragen können. |

    Sind zwei Tankstellen ein einheitlicher Betrieb?

    Im konkreten Fall hatte ein Steuerzahler zwei Tankstellen in derselben Straße als Pächter bewirtschaftet. Sie waren nur ca. 600 Meter voneinander entfernt. Das Finanzamt nahm an, dass die Tankstellen einen einheitlichen Gewerbebetrieb bilden. Daher addierte es die Gewerbeerträge und gewährte den Gewerbesteuerfreibetrag nur einmal. Das FG Düsseldorf folgte der Entscheidung des Finanzamts (FG Düsseldorf, Urteil vom 23.06.2020, Az. 10 K 197/17 G, Abruf-Nr. 217197). Das FG hat zwar die Revision zum BFH zugelassen. Bis dato hat sie der Tankstellenpächter aber nicht eingelegt.

    Drei Kriterien für gewerbesteuerliche Zusammenfassung

    Jedes gewerbliche Unternehmen ist gewerbesteuerpflichtig. Verschiedene gewerbliche Betätigungen eines Einzelunternehmers können selbstständig besteuert oder in einem einzigen Gewerbebetrieb zusammengefasst zur Gewerbesteuer herangezogen werden. Der Unternehmer hat dabei kein Wahlrecht. Die Zusammenfassung zu einem einzigen Gewerbebetrieb nach § 2 Abs. 1 GewStG ist zwingend, wenn die Betätigungen wirtschaftlich, organisatorisch und finanziell zusammenhängen.

        

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