06.04.2023 · Nachricht · Gewerbesteuer
Kosten für Messestand: Wo der BFH Hinzurechnung verneint
Ein Unternehmen, das Kunststoffe aller Art herstellt und vertreibt, muss das Entgelt für Messestände bei der Gewerbesteuer nicht hinzurechnen. Das hat der BFH letztinstanzlich entschieden.
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