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  • · Nachricht · Gewerbesteuer

    Imbiss auf Weihnachtsmarkt und anderen Events: BFH nimmt zu gewerbesteuerlicher Hinzurechnung Stellung

    | Stellen angemietete Standplätze für mobile Verkaufsstände zur Erbringung gastronomischer Leistungen fiktives Anlagevermögen i. S. v. § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG dar? Und inwieweit unterliegen die für die kurzfristige Anmietung aufgewandten Nutzungsentgelte der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung? Diese Fragen hat der BFH jetzt beantwortet: |

     

    Die Richter des achten Senats vertreten folgende ‒ mieterunfreundliche ‒ Auffassung (BFH, Urteil vom 12.10.2023, Az. III R 39/21, Abruf-Nr. 238453):

    • 1. Für die Hinzurechnung nach § 8 GewStG ist darauf abzustellen, ob die Wirtschaftsgüter zum Anlagevermögen des Mieters oder Pächters gehörten, wenn er ihr Eigentümer wäre. Nach diesem Maßstab sind angemietete Standflächen nach ihrer Art und Nutzung bei einem Imbiss im Reisegewerbe bei weitestmöglicher Orientierung an deren betrieblichen Verhältnissen dem (fiktiven) Anlagevermögen zuzuordnen.

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