26.03.2019 · Nachricht · Gewerbesteuer
Cash-Pooling: Soll- und Habenzinsen dürfen saldiert werden
Bei verbundenen Unternehmen und Konzernen ist meist eine Gesellschaft dafür zuständig, die anderen Gesellschaften über ein Cash-Pooling zu finanzieren. In der Praxis hat sich hier die Frage gestellt, ob Soll- und Habenzinsen, die während des Jahres angefallen sind, bei der Ermittlung des gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsbetrags saldiert werden dürfen. Der BFH hat das bejaht.
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