01.03.2021 · Fachbeitrag · Gewerbesteuer
Betreuung kranker Menschen: Diplomsozialarbeiter sind gewerblich tätig
Unterstützt eine Diplomsozialarbeiterin psychisch erkrankte Erwachsene sowie hilfebedürftige volljährige Personen bei ihrer allgemeinen Lebensführung und hilft sie ihnen bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft, ist sie gewerblich – und nicht freiberuflich – tätig. Ihre Einkünfte unterliegern damit auch der Gewerbesteuer. Das hat der BFH klargestellt.
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