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Einkommensteuerreform 2027: Freibetrag bei Betriebsaufgaben und -veräußerungen soll entfallen
Der Referentenentwurf zur Reform des Einkommensteuergesetzes ab 2027 ist an die Presse durchgestochen worden. Wichtig für Unternehmer ist, dass die Freibeträge für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und aus Betriebsveräußerungen und -aufgaben entfallen sollen. Dass das wirklich so kommt, ist gar nicht unrealistisch. Denn die Regierung muss die Entlastungen, die sie an anderer Stelle gewährt, ja irgendwie refinanzieren.
Wer in naher Zukunft die Betriebsaufgabe oder -veräußerung plant, ist also gut beraten, das noch auf 2026 vorzuziehen. SSP wird Sie zeitnah mit entsprechenden Gestaltungsempfehlungen unterstützen.
Quelle: ID 50925621