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  • 08.11.2017 · Nachricht · Familienverträge

    Zinsloses Betriebsdarlehen an Ehegatten ist steuerlich ungünstig

    | Auch ein zinsloses Darlehen, das ein Ehegatte dem anderen gewährt, um Verbindlichkeiten seines Gewerbebetriebs zu tilgen, ist dem Betriebsvermögen des Darlehensnehmers zuzuordnen und mit 5,5 Prozent abzuzinsen. Das hat der BFH klargestellt. |

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