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  • 23.11.2017 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Überlassung von Software und Datenbanken: BMF äußert sich zum Steuerabzug nach § 50a EStG

    | Das BMF hat ein Schreiben zur beschränkten Steuerpflicht und zum Steuerabzug nach § 50a EStG bei der grenzüberschreitenden Überlassung von Software und Datenbanken veröffentlicht. Erfahren Sie in aller Kürze, wo-rum es geht und welche Unternehmen vom Steuerabzug befreit sind. |

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