· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Strenge versus modifizierte Trennungstheorie: So hat sich der BFH aktuell positioniert
von Dipl.-Fw. und Dipl.-Kfm. André Reineke, Bielefeld
Bei der Besteuerung von Personengesellschaften wurde bei der teilentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgütern viele Jahre darüber gestritten, ob die strenge oder eine modifizierte Trennungstheorie anzuwenden ist. Der BFH hat sich jetzt eindeutig zugunsten der modifizierten Trennungstheorie positioniert. Dieser Beitrag ordnet die neue BFH-Entscheidung ein und erläutert die Hintergründe.
Der steuerrechtliche Hintergrund der BFH-Entscheidung
Ein Gesellschafter einer Personengesellschaft kann Wirtschaftsgüter aus seinem Sonderbetriebsvermögen an eine Personengesellschaft, an der er als Mitunternehmer beteiligt ist, entgeltlich veräußern. Die Differenz zwischen Veräußerungspreis und Buchwert stellt einen Gewinn oder einen Verlust dar.
Die unentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern ins Privatvermögen
Bei der unentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgütern in das Privatvermögen wird eine Entnahme gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 EStG unterstellt. Entnahmen werden dem Grunde nach mit dem Teilwert bewertet, sodass es zu einer Gewinnrealisierung kommt.
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