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  • 23.02.2018 · Nachricht · Einkommensteuer

    Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind Betriebseinnahme

    Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch (SGB), die dem Arbeitgeber gewährt werden, stellen zusätzliche Betriebseinnahmen dar und sind steuerpflichtig. Sie sind nicht nach § 3 Nr. 2b EStG steuerfrei. Das hat der BFH klargestellt.