21.08.2025 · Nachricht · Einkommensteuer
FG Düsseldorf: Leitung eines Corona-Testzentrums war nur im Ausnahmefall selbstständige Tätigkeit
| Ein Unternehmer, der ein Corona-Testzentrum betrieb und laut Gewerbeanmeldung dort Coronatests, Masken, Handschuhen, Kittel verkaufte, war nicht selbstständig tätig. Die Tätigkeit war gewerblich und damit gewerbesteuerpflichtig. Das hat das FG Düsseldorf entschieden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig