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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG: „Earn-Out-Zahlung“-Urteil des BFH zu § 16 EStG anwendbar?

    | Der im Jahr der Veräußerung entstandene Veräußerungsgewinn wird nicht durch gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile erhöht, die nachträglich zufließen. Inwieweit diese BFH-Entscheidung zu § 16 EStG auf Veräußerungen nach § 17 EStG anwendbar ist, hat jetzt die Finanzverwaltung geklärt. |

     

    Danach sind diese Urteilsgrundsätze (BFH, Urteil vom 09.11.2023, Az. IV R 9/21, Abruf-Nr. 239077) auch bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG anwendbar ‒ mit diesen Folgen:

     

    • Der Veräußerungsgewinn i. S. v. § 17 EStG entsteht in dem Jahr, in dem die Anteile an einer Kapitalgesellschaft veräußert werden. Gewinn- und umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile, die im Zeitpunkt des Verkaufs betragsmäßig noch nicht feststanden, haben keinen Einfluss auf den ermittelten Veräußerungsgewinn.