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  • 30.10.2026 · Nachricht · Doppelter Haushalt

    Unternehmer können Familienheimfahrten nur beschränkt über die Entfernungspauschale abziehen

    Wer als Selbstständiger wegen eines weit entfernten Auftraggebers eine Zweitwohnung am Tätigkeitsort anmietet, kann die Kosten für Heimfahrten nicht immer uneingeschränkt als Betriebsausgaben abziehen. Liegt eine betrieblich veranlasste doppelte Haushaltsführung vor, ist ein Abzug der Fahrtkosten nur im Rahmen der beschränkt abzugsfähigen Familienheimfahrten über die Entfernungspauschale möglich. Das hat der BFH klargestellt.