· Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Das Arbeitszimmer des Selbstständigen: BFH bestätigt harte Aufzeichnungspflichten
Der BFH hat die Aufzeichnungspflichten konkretisiert, die gelten, wenn ein Selbstständiger mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen will. SSP stellt sie vor.
Über diesen Arbeitszimmer-Fall entschied der BFH
Im konkreten Fall hatte der Steuerzahler ein Eigenheim bewohnt, das aus Keller, Erd- und Obergeschoss sowie ausgebautem Dachgeschoss bestand. Seine selbstständige Tätigkeit übte er in dem als Arbeitszimmer eingerichteten Dachgeschoss aus. Daneben nutzte er eine im Erdgeschoss gelegene Bibliothek. In der Einkommensteuererklärung erklärte er einen Verlust aus freiberuflicher Tätigkeit. Dem lagen Absetzung für Abnutzung (AfA) auf unbewegliche Wirtschaftsgüter sowie Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zugrunde. Letztere sorgten für Streit, der bis zum BFH ging.
BFH verneint Abzug wegen nicht erfüllter Aufzeichnungspflichten
Der BFH hat die Auffassung des FG bestätigt, wonach die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer bereits dem Grunde nach nicht berücksichtigungsfähig gewesen seien, weil der Selbstständige seine Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt habe (BFH, Urteil vom 24.03.2026, Az. VIII R 6/24, Abruf-Nr. 254027).
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