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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Bereitschaftsdienst am Wochenende: FG München genehmigt Kostenabzug fürs Arbeitszimmer

    | Hat ein Arbeitnehmer am Wochenende Bereitschaftsdienst, steht ihm für sein häusliches Arbeitszimmer ein Werbungskostenabzug von bis zu 1.250 Euro pro Jahr zu, wenn er an diesen Wochenenden die Einrichtung seines Arbeitgebers nicht betreten darf. Das hat das FG München entschieden. |

     

    Die Gretchenfrage „kein anderer Arbeitsplatz“

    Kosten fürs häusliche Arbeitszimmer können Sie bis zu 1.250 Euro pro Jahr als Werbungskosten abziehen, wenn Sie dem Finanzamt nachweisen können, dass Sie in der Einrichtung Ihres Arbeitgebers keinen Arbeitsplatz haben oder diesen nicht nutzen können.

     

    Im konkreten Fall war ein Bauleiter auch für internationale Projekte verantwortlich. Er hatte deshalb Bereitschaftsdienst und musste auch am Wochenende erreichbar sein. Dazu nutzte er sein häusliches Arbeitszimmer. Denn er hatte in der Einrichtung seines Arbeitgebers zwar ein Büro. Das durfte er aber ab 21:00 Uhr am Freitag sowie den ganzen Samstag und Sonntag aus versicherungstechnischen und organisatorischen Gründen nicht nutzen.

     

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