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  • 09.02.2016 · Fachbeitrag · Haushaltsnahe Dienstleistung

    Betreutes Wohnen: Kosten für Notrufsystem sind anrechenbar

    | Aufwendungen für ein Notrufsystem beim betreuten Wohnen in einer Seniorenresidenz stellen haushaltsnahe Dienstleistungen dar, für die es eine Steueranrechnung nach § 35a EStG gibt. Das hat der BFH klargestellt. |

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