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  • 19.05.2005 · IWW-Abrufnummer 051397

    Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 11.01.2005 – 2 BvR 167/02

    Die Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes
    in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag gemäß § 32
    Abs. 4 Satz 2 EStG zu Lasten der unterhaltsverpflichteten Eltern verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.


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    RechtsgebietEStGVorschriften§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

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