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  • 07.04.2022 · IWW-Abrufnummer 228564

    Bundesministerium der Finanzen: Schreiben vom 06.04.2022 – IV C 8 – S 2285/19/10002 :001


    Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG); Überarbeitung des BMF-Schreibens vom 7. Juni 2010 (BStBl I Seite 588)


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