HINWEIS:

Aktuell sind wir wegen einer technischen Störung telefonisch nicht erreichbar.

Bei Fragen zu den IWW-Webinaren schicken Sie uns bitte eine E-Mail an seminare@iww.de.

Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 16.10.2017 · IWW-Abrufnummer 197164

    Oberfinanzdirektion Niedersachsen: Verfügung vom 01.09.2017 – S 7110-3-St 171


    Vermittlungsleistungen oder Eigengeschäft beim Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge


    Zur Abgrenzung der Vermittlungsleistungen vom Eigengeschäft wird auf die Anweisungen in Abschn. 3.7 Abs. 2 UStAE sowie auf das BMF-Schreiben vom 05.07.1984 (BStBl. I 1984 S. 397) verwiesen. Daneben gilt Folgendes:

    Zahlungsvereinbarungen (Abschn. 3.7 Abs. 2 Satz 4 UStAE)
    Beginn und Dauer der Kreditgewährung sind frei vereinbar. Die Parteien können auch eine längere Laufzeit als sechs Monate vereinbaren. Das Ende der Kreditgewährung ist jedoch mit einem Termin anzugeben.

    Minusgeschäft (Abschn. 3.7 Abs. 3 UStAE)
    Ist der vereinbarte Mindest-Verkaufpreis für den Gebrauchtwagen nicht zu erzielen und setzen der Kraftfahrzeughändler und der Gebrauchtwagenverkäufer den Mindest-Verkaufspreis einvernehmlich herab bei gleichzeitiger Reduzierung des Neuwagenpreises, wird der Vermittlungsvertrag über den Gebrauchtwagen hiervon nicht berührt. Die Reduzierung des Neuwagenpreises betrifft die Lieferung des Neuwagens.

    Schiedsgutachterverfahren
    Hat der Kraftfahrzeughändler bei Verkauf eines Gebrauchtwagens aufgrund der Entscheidung einer Schiedsstelle des Kraftfahrzeuggewerbes am Fahrzeug Nachbesserungen vorzunehmen, deren Kosten die Vermittlungsprovision oder die nach Abzug anderer Kosten verbleibende Restprovision übersteigen, steht dies einer Vermittlungsleistung nicht entgegen.

    Garantiemodelle
    Kraftfahrzeughändler bieten häufig gegen gesondertes Entgelt eine Händlergarantie an. Dabei handelt es sich um eine eigenständige Hauptleistung des Händlers. Die Händlergarantie steht mit der Vermittlungsleistung des Kraftfahrzeughändlers in keinem unmittelbaren Zusammenhang und ist für dessen Vermittlereigenschaft unschädlich. Unschädlich ist auch eine sog. Schadensminderungsprovision, die der Kraftfahrzeughändler bei geringen Schadensquoten von einer Versicherung erhält.

    Vermittelt der Kraftfahrzeughändler eine Garantieversicherung, liegt eine steuerfreie Verschaffung von Versicherungsschutz (§ 4 Nr. 10b UStG) vor, vgl. Abschn. 4.10.2 Abs. 1 Satz 1 UStAE.
    Die Garantiezusage des Kraftfahrzeughändlers, durch die der Käufer gegen Entgelt nach seiner Wahl einen Reparaturanspruch gegenüber dem Händler oder einen Reparaturkostenersatzanspruch gegenüber einem Versicherer erhält, ist steuerpflichtig (vgl. BFH vom 10.10.2010 – XI R 49/07, BStBl. II 2010 S. 1109DB 2010 S. 824; Abschn. 4.8.12 Abs. 1 Satz 4 UStAE).

    Garantie bei der Lieferung von Ölprodukten
    Mitunter übernimmt der Lieferant von Ölprodukten gegenüber dem Käufer des Gebrauchtwagens eine Garantie gegen Materialschäden am Motor, Getriebe sowie Differential. FürDB 38/2017 S. 2201die Vermittlungsleistung des Kraftfahrzeughändlers ist es unschädlich, wenn er sich gegenüber dem Lieferanten von Ölprodukten verpflichtet, ihn in begrenztem Umfang von der Haftung für eintretende Schäden freizustellen.

    Geschäftsveräußerungen
    Bei einer Veräußerung des Unternehmens Fahrzeughandel übernimmt der Erwerber die Vermittlungsverträge. Ein zwischen dem bisherigen Kraftfahrzeughändler und dem Erwerber ohne Zustimmung des Gebrauchtwagenverkäufers abgeschlossener Untervermittlungsvertrag steht der Anerkennung einer Vermittlungsleistung beim Verkauf des Gebrauchtwagens nicht entgegen.