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  • 24.10.2017 · Nachricht · Umgang mit dem Finanzamt

    Nachträglicher Antrag auf Günstigerprüfung zulässig?

    | Wollen Sie Kapitalerträge nicht mit der 25-prozentigen Abgeltungsteuer sondern Ihrem – niedrigeren – Steuersatz versteuern, müssen Sie einen Antrag auf Günstigerprüfung stellen. Den Antrag müssen Sie stellen, bevor Ihr Einkommensteuerbescheid bestandskräftig geworden ist. Was aber ist, wenn Ihr Steuersatz erst wegen eines geänderten Steuerbescheids auf unter 25 Prozent sinkt? Können Sie den Antrag auf Günstigerprüfung dann trotzdem noch nachträglich stellen? Eine Sache für den BFH. |

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