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  • · Fachbeitrag · Steueränderungen

    Ab 2015 drohen Verschärfungen bei der Selbstanzeige

    | Das Bundesfinanzministerium (BMF) und die Länder haben sich darauf verständigt, die Voraussetzungen und Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige zu verschärfen. Inkrafttreten soll das neue Gesetz am 1. Januar 2015. |

     

    Die medienwirksame und frühe Ankündigung hat augenscheinlich das Ziel, im Jahr 2014 noch Selbstanzeigen zu „provozieren“. Strafbefreiend ist die Selbstanzeige künftig nämlich nur noch, wenn Angaben zu Steuervergehen der letzten zehn Jahre gemacht werden (bisher fünf Jahre). Zudem soll der Strafzuschlag neu geregelt werden. Bisher muss erst ab einer Summe von 50.000 Euro durchgängig ein Strafzuschlag von fünf Prozent gezahlt werden. Künftig beträgt schon der „Einstiegszuschlag“ zehn Prozent und steigt mit der Höhe der hinterzogenen Steuern auf 20 Prozent.

     

    Höhe der hinterzogenen Steuern

    Höhe des Strafzuschlags

    25.000 Euro bis 100.000 Euro

    10 Prozent

    ab 100.000 Euro bis 1 Mio. Euro

    15 Prozent

    ab 1 Mio. Euro

    20 Prozent

    Quelle: Ausgabe 06 / 2014 | Seite 4 | ID 42686857

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