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  • · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Kirchensteuer auf Kapitalerträge: Tipps zur Steuererklärung 2010

    | In der Steuererklärung 2010 können Kapitalanleger die Kirchensteuer auf Kapitalerträge letztmals als Sonderausgaben abziehen, obwohl der Sonderausgabenabzug bereits bei der Ermittlung der Kirchensteuer selbst berücksichtigt wurde. Wahren Sie folglich Ihre Steuerspar-Chancen. |

     

    Die steuerliche Doppelförderung gilt für Kapitalerträge, für die bisher keine Abgeltungsteuer einbehalten wurde. Das sind beispielsweise im Ausland angefallene Kapitalerträge oder Zinsen für Darlehen an Privatpersonen. Das Finanzamt erhebt die Abgeltungsteuer in diesem Fall erst im Steuerbescheid. Bei der Ermittlung der Kirchensteuer rechnet das Finanzamt bereits den Sonderausgabenabzug für die Kirchensteuer ein.

    • Beispiel

    Frau Huber hat für ein privates Darlehen in 2009 5.000 Euro Zinsen erhalten. Im Jahr 2010 wird die Kirchensteuer im Steuerbescheid für 2009 für diese Zinsen folgendermaßen ermittelt (Annahmen: Sparerpauschbetrag ist wegen weiterer Kapitalerträge bereits verbraucht; Kirchensteuersatz 9%).

    Abgeltungsteuer

    (5.000 Euro x 25%): 1.250 Euro

    Bemessungsgrundlage für Ermittlung der Kirchensteuer (Kapitaleinkünfte : 4 + ein Hundertstel des Kirchensteuersatzes)

    (5.000 Euro : 4,09): 1.222 Euro

    Kirchensteuer

    (1.222 Euro x 9%): 110 Euro

    Folge: Frau Huber kann die 110 Euro Kirchensteuer, die für den Zinsertrag von 5.000 Euro aus dem privaten Darlehen festgesetzt werden, im Jahr 2010 noch als Sonderausgaben (Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung, Zeile 45) geltend machen. In 2011 wird das nicht mehr möglich sein.

     
    Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 4 | ID 29335270

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