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  • 23.05.2018 · Nachricht · Privates Veräußerungsgeschäft

    Bitcoin und die Steuern: Kommen Sammelauskunftsersuchen?

    | Wer mit Bitcoin handelt, muss wissen, dass der Handel unter § 23 EStG fällt (privates Veräußerungsgeschäft). Gewinne, die entstehen, wenn Bitcoins innerhalb eines Jahres ge- und verkauft worden sind, sind steuerpflichtig. Aber droht steuersäumigen Händlern überhaupt Ungemach? Kann das Finanzamt an Informationen über Bitcoin-Transaktionen kommen? Die Antwort lautet „Ja, über Sammelauskunftsverfahren“. |

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