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  • 26.09.2019 · Nachricht · Kapitalvermögen

    Private Darlehensforderung fällt aus: Verlust noch abziehbar

    Haben Sie jemandem ein verzinsliches Darlehen gewährt, das dieser nicht mehr zurückzahlen kann, weil er Privatinsolvenz beantragt hat, können Sie den Ausfall der Darlehensforderung als steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG berücksichtigen. Das hat das FG Berlin-Brandenburg rechtskräftig entschieden.