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  • 02.01.2023 · Fachbeitrag · Kapitalanlagen

    Spürbare Verbesserungen bei den Kapitaleinkünften durch das JStG 2022

    | Bezieher von Kapitaleinkünften können sich über Verbesserungen freuen. Zum 01.01.2023 ist der Sparer-Pauschbetrag erhöht worden und der Gesetzgeber hat rückwirkend ab 2022 die Verlustverrechnung verbessert. |

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