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  • · Nachricht · Gesetzgebung

    Abschaffung der Abgeltungsteuer nimmt Formen an

    | Die von Bundesland Brandenburg im vergangenen Jahr gestartete Bundesrats-Initiative zur Abschaffung der Abgeltungsteuer hat am 23.02.2017 die erste Hürde genommen. Der Finanzausschuss im Bundesrat hat dem Vorschlag mit der Mehrheit von elf Ländern in seiner Sitzung zugestimmt.

     

    Ziel der Initiative ist es, Kapitaleinkünfte wieder dem persönlichen Einkommensteuersatz zu unterwerfen. Derzeit werden Einkünfte aus Kapitalvermögen anonym und abgeltend mit 25 Prozent besteuert, es sei denn der persönliche Steuersatz ist niedriger. Der Grenzsteuersatz für alle anderen Einkünfte steigt bis zu 42 Prozent bzw. 45 Prozent.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 44544733

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