30.08.2022 · Nachricht · Wohn-Riester
BFH: Unmittelbarkeit auch bei Wohn-Riester-Tilgungsvariante
Wird gefördertes Altersvorsorgekapital, besser bekannt als Wohn-Riester, verwendet, um nach § 92a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ein Darlehen zu tilgen, muss auch ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Auszahlung des geförderten Kapitals und der Darlehenstilgung bestehen. Das hat der BFH klargestellt.
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