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  • 18.02.2020 · Nachricht · Vorsteuerabzug

    Muss Zuordnung zum Unternehmen in Steuererklärung erfolgen?

    Wenn Sie aus den Herstellungskosten eines Gebäudes die Vorsteuer ziehen wollen, setzt das voraus, dass Sie dieses dem Unternehmensvermögen zugeordnet haben. Über diese Zuordnungsentscheidung müssen Sie das Finanzamt informieren; am besten „zeitnahe“ durch eine Umsatzsteuererklärung für das Jahr, in das der Leistungsbezug fällt. Diesen tradierten Grundsatz hat das FG Rheinland-Pfalz aktuell noch einmal bestätigt. Letztlich entscheiden muss aber der BFH.