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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Kein § 13b UStG für Betreiber von Fotovoltaikanlagen

    | Betreibt ein Eigenheimbesitzer eine Fotovoltaikanlage, speist den Strom gegen Vergütung ins Netz eines Stromanbieters ein und lässt sich beim Finanzamt nicht als Kleinunternehmer registrieren, müssen seine gestellten Rechnungen bzw. seine erhaltenen Gutschriften Umsatzsteuer ausweisen. Das hat die Landesfinanzdirektion (LFD) Thüringen klargestellt. |

     

    PRAXISHINWEISE |  

    • § 13b Abs. 2 Nr. 5b UStG, der die Umkehr der Steuerschuldnerschaft regelt, ist nur von inländischen Wiederverkäufern anzuwenden. Betreiber von Fotovol-
taikanlagen zählen nicht dazu (LFD Thüringen, Verfügung vom 29.7.2013, Az. S 7030 A - 12 - A 5.14; Abruf-Nr. 132975). 
    • Lesen Sie dazu die Sonderausgabe „Fotovoltaik-Anlagen: Die besten Tipps zur Steuererklärung 2012“ auf wiso.iww.de unter Downloads → Sonderausgaben.
    Quelle: Ausgabe 10 / 2013 | Seite 4 | ID 42316938

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