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  • · Fachbeitrag · Steuererklärung

    Bank zahlt nach BGH-Urteil Entschädigung für Schrottimmobilie: Die steuerlichen Folgen

    | Der BGH hat entschieden, dass Banken an Käufer von Schrottimmobilien Entschädigungen zahlen müssen, wenn der Kaufpreis viel zu hoch war, die versprochenen Mieten nicht realistisch waren und die finanzierende Bank von der arglistigen Täuschung wusste. Geschädigten, die jetzt Schadenersatz erhalten, stellen sich mehrere Fragen zur Versteuerung der Zahlungen. |

     

    Muss die Entschädigungszahlung versteuert werden?

    Zumindest diejenigen Immobilieneigentümer, die ihre Schrottimmobilie vermietet haben, müssen Entschädigungsleistungen der Bank, die wegen der BGH-Entscheidung (Urteil vom 5.7.2011, Az: XI ZR 342/10; Abruf-Nr. 112616) geleistet werden, als (nachträgliche) Einnahme aus Vermietung und Verpachtung versteuern.

     

    Das lässt sich aus einem BMF-Schreiben zum Schadenersatz von Anlegern einer Kapitalanlage ableiten, die fehlerhaft von ihrer Bank beraten wurden (BMF, Schreiben vom 16.11.2010, Az: IV C 1 - S 2252/10/10010, Randziffer 83; Abruf-Nr. 104022).

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