07.08.2025 · Fachbeitrag · PV-Anlagenbesteuerung
PV-Anlagen: Neuen BFH-Musterprozess für 2022er-Verluste nutzen
| Mit § 3 Nr. 72 EStG wurde rückwirkend zum 01.01.2022 eine Steuerbefreiung für die meisten PV-Anlagen eingeführt. Ärgerlich, wenn 2022 Verluste entstanden sind. Denn die sind ebenfalls nicht abzugsfähig. Doch ist die rückwirkende Einführung der Norm überhaupt verfassungsgemäß? Darüber muss der BFH befinden. |
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