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  • · Fachbeitrag · Photovoltaikanlagen

    Nach dem Auslaufen der Einspeisevergütung: Neue Möglichkeiten für „alte“ Photovoltaikanlagen

    von Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Heine, LL.M., Heidenau

    | Im Jahr 2001 sind erstmals Photovoltaikanlagen in größerer Anzahl auf eigengenutzten Wohnimmobilien in Betrieb genommen worden. Für diese „Photovoltaik-Pioniere“ läuft 2021 der Zeitraum von 20 Jahren ab, bis zu dem die Einspeisevergütung garantiert war. Wie geht es nach dem Wegfall der staatlich garantierten Einnahmen für diese „Altanlagen“ weiter? SSP zeigt, welche einkommensteuerlichen Folgen die vier Optionen haben, die Anlagenbetreibern offenstehen. |

    Option 1: Einspeisen mit Direktvermarktung

    Wer mit seiner Photovoltaikanlage weiter Strom produziert und im Wege der Direktvermarktung ins Stromnetz einspeist, erzielt weiterhin Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Absicht, mit der Anlage Gewinn zu erzielen, war bei diesen Altanlagen allein durch die Inbetriebnahme nachgewiesen worden.

     

    Gewinnerzielungsabsicht immer noch gegeben?

    Jetzt kann es ein, dass das Finanzamt erneut den Nachweis der Gewinnerzielungsabsicht in Gestalt einer Prognoseberechnung einfordert. Der Gewinn hängt maßgeblich von den Einnahmen ab, die über die Direktvermarktung des Stroms künftig erreicht werden können.

           

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