22.08.2018 · Nachricht · Leserforum
Bescheinigung nach § 35a EStG: Haftet der Vermieter?
Ein Leser fragt: Ich muss Mietern Bescheinigungen für Zwecke der Steueranrechnung nach § 35a EStG ausstellen. Wie soll die Bescheinigung aussehen? Kann ich vom Mieter in Haftung genommen werden, wenn das Finanzamt die bescheinigte Steueranrechnung versagt?
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