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  • 13.02.2015 · Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer

    Zu welchem Zeitpunkt gilt welcher Grunderwerbsteuersatz?

    | Die OFD Nordrhein-Westfalen hat die Anhebung des Grunderwerbsteuersatzes in NRW zum 1. Januar 2015 von 5 Prozent auf 6,5 Prozent zum Anlass genommen, um zu klären, in welchen Kauf-Szenarien welcher Grunderwerbsteuersatz zur Anwendung kommt. |

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