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  • 06.02.2026 · Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer

    BFH äußert sich zur Bemessungsgrundlage bei übernommenem Wohnungsrecht

    | Belässt der Grundstückskäufer dem Verkäufer (oder einem Dritten) Nutzungsrechte an dem Grundstück (Nießbrauchs- und Wohnrechte) ohne angemessene Vergütung, liegt darin ein geldwerter Vorteil, den der Käufer für den Erwerb der Sache hingibt und der deshalb in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist. Das hat der BFH klargestellt. |