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  • 27.01.2023 · Fachbeitrag · Gebäudeabschreibung

    Als Fewo genutzte und vermietete Wohnung: BFH lässt jetzt auch das Ertragswertverfahren zu

    | Schaffen Sie sich eine (auch) zur Vermietung bestimmte Ferienwohnung an, müssen Sie für Zwecke der Abschreibung, den Kaufpreis in Grund und Boden (nicht abschreibbar) sowie den Gebäudeteil aufteilen. Die Finanzverwaltung will für solche Fälle das Sachwertverfahren anwenden. Für Sie ist aber das Ertragswertverfahren in der Regel günstiger. Und darauf können Sie sich auch berufen. Das hat der BFH klargestellt. |

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