Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    „Wohn-Riester“: Von Frau geerbter Vertrag ist „wohnungswirtschaftlich“ nutzbar

    Wer einen Riester-Vertrag bespart, kann sich im Alter eine Rente auszahlen lassen oder das Kapital dazu nutzen, um Immobiliendarlehen zu tilgen („Wohn-Riester“). Immer wieder landen Wohn-Riester-Fälle vor Gericht. Der jüngste Fall betraf einen Ehemann, der von seiner verstorbenen Frau deren Wohnung nebst Darlehensvertrag geerbt hatte und das Darlehen mittels ebenfalls geerbtem „Wohn-Riester“ tilgen wollte. Der BFH hat das jetzt letztinstanzlich abgesegnet.

    Um diesen Fall ging es vor dem BFH

    Im konkreten Fall hatte der Ehemann die von seiner verstorbenen Ehefrau errichtete und gemeinsam bewohnte Wohnung genauso geerbt wie das zur Finanzierung der Wohnung aufgenommene Darlehen. Um das Darlehen zu tilgen, begehrte der Mann die Bewilligung der Entnahme von gefördertem Kapital zur wohnungswirtschaftlichen Verwendung aus einem Altersvorsorgevermögen (§ 92b Abs. 1 S. 3 EStG).

     

    Dies wurde ihm mit der Begründung versagt, ein nach § 92a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG erforderlicher entgeltlicher Anschaffungsvorgang liege hier nicht vor, weil der Ehemann die Wohnung unentgeltlich im Wege der Erbfolge erworben habe.