22.06.2017 · Nachricht · Einkommensteuer
Negative Einkünfte des Erblassers können auf Erben übergehen
Normalerweise darf ein Erbe steuerlich nicht ausgeglichene Verluste des Erblassers nicht in seiner eigenen Steuererklärung mit positiven Einkünften verrechnen (SSP 6/2017, Seite 14). Eine Ausnahme gilt für das FG Düsseldorf, wenn die Verluste aus der Vermietung einer Immobilie in Drittstaaten herrühren. Letztlich entscheiden muss aber der BFH.
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