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  • 22.06.2017 · Nachricht · Einkommensteuer

    Negative Einkünfte des Erblassers können auf Erben übergehen

    | Normalerweise darf ein Erbe steuerlich nicht ausgeglichene Verluste des Erblassers nicht in seiner eigenen Steuererklärung mit positiven Einkünften verrechnen (SSP 6/2017, Seite 14). Eine Ausnahme gilt für das FG Düsseldorf, wenn die Verluste aus der Vermietung einer Immobilie in Drittstaaten herrühren. Letztlich entscheiden muss aber der BFH. |

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