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  • 07.07.2017 · Nachricht · Einkommensteuer

    Ferienwohnungsverkauf: Selbstnutzungsregelung gilt auch hier

    | Wer eine vermietete Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf veräußert, muss die Gewinne versteuern. Der Gewinn bleibt nur steuerfrei, wenn die Immobilie dauerhaft oder zumindest im Jahr der Veräußerung und in den beiden Jahren zuvor selbst bewohnt wurde. Diese Ausnahmeregelung gilt auch für Ferienwohnungen. Das hat der BFH klargestellt. |

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