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  • 03.07.2020 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastungen

    Teure Dachsanierung wegen Marderbefall zwangsläufig?

    | Die Kosten für die Beseitigung von Marderbefall sind keine außergewöhnliche Belastung, auch wenn das Haus über Jahre von Mardern aufgesucht wurde und infolge dessen konkrete Gesundheitsgefahren oder unzumutbare Gerüche auftreten. So sieht es das FG Hamburg (Urteil vom 21.02.2020, Az. 3 K 28/19, Abruf-Nr. 215998) . Weil es um Kosten von 54.000 Euro geht, hat die Inhaberin Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) beim BFH eingelegt. |

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