Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastungen

    Sanierung eines Fertighauses wegen Gesundheitsgefährdung

    | Lässt ein Steuerzahler sein Eigenheim sanieren, weil Schadstoffe nachweislich zu einer Gesundheitsgefährdung führen, ist der Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastungen nur dann zulässig, wenn der Steuerzahler ein Gutachten oder amtsärztliches Attest vorlegt, das vor Beginn der Sanierung ausgestellt worden ist. |

     

    PRAXISHINWEIS | Der geplagte Immobilienbesitzer hat gegen das Urteil des FG Niedersachsen (vom 17.2.2011, Az: 14 K 425/09; Abruf-Nr. 112263) Revision beim BFH eingelegt. Wir schätzen die Erfolgschancen des Revisionsverfahrens (Az: VI R 21/11) sehr hoch ein. Denn der BFH hat unlängst in einem anderen Fall die nachträgliche Erstellung eines Gutachtens oder eines Attestes erlaubt (Urteil vom 11.11.2010, Az: VI R 16/09; Abruf-Nr. 110271).

    Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 6 | ID 27639520

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents