Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 05.08.2020 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastung

    Prozesskosten zur Baumängelbehebung: Ein Fall für § 33 EStG?

    | Strengen Sie gegen einen Bauträger einen Prozess an, in dem Sie ihn wegen gravierender Planungs- und Ausführungsfehler bei Ihrem Eigenheim verklagen, können Sie Gerichts- und Rechtsanwaltskosten nicht als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn der Prozess nicht zum Erfolg führt, weil der Bauträger insolvent geworden ist. Das hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden und damit die BFH-Rechtsprechung widergespiegelt. |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents