26.07.2019 · Nachricht · Altersversorgung
Wohn-Riester: Keine Entnahmen für Erweiterung einer Wohnung
| Wenn Sie „Wohn-riestern“, können Sie eingezahlte Beträge nicht entnehmen, um damit ein Darlehen zu tilgen, das Sie aufgenommen haben, um an Ihre Wohnung einen Wintergarten anzubauen. Das hat der BFH entschieden und damit der Vorinstanz widersprochen. |