01.11.2004 | Zwischengewinne bei Fonds werden ab 2005 wieder berücksichtigt!
So reagieren Sie richtig bei An- und Verkauf
Der Zwischengewinn bei Fondsanteilen wurde erst zum 1. Januar 2004 abgeschafft. Jetzt soll er wieder eingeführt werden. Das steht in Artikel 11 des Entwurfs zum "EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz" (Abruf-Nr. 042665 ). Hintergrund: Die Abschaffung des Zwischengewinns wurde seinerzeit mit der geplanten nun aber nicht verwirklichten Abgeltungssteuer auf Kapitalvermögen begründet.
Das heißt: Sie können im Fonds angesammelte Zinsen und Dividenden nur noch durch einen Verkauf bis zum Jahresende steuerfrei realisieren. Voraussetzung ist, dass die einjährige Spekulationsfrist zu diesem Zeitpunkt abgelaufen ist oder Sie über verrechenbare Verluste verfügen.
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Wollen Sie Fondsanteile kaufen, kann Warten vorteilhaft sein. Denn beim Kauf zahlen Sie die bis dahin angesammelten Zinsen über den Kaufpreis mit. Bei einem späteren Verkauf oder der Ausschüttung müssen Sie den Betrag mit versteuern. Warten Sie mit dem Kauf bis nächstes Jahr, können Sie die gekauften Zinsen wieder als negative Einnahme abziehen.
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Unser Tipp: Beide Strategien gelten besonders für Renten- und Geldmarktfonds. Aktienfonds beinhalten meist nur geringe aufgelaufene Zinsen. Hier sollten Sie in erster Linie nach Anlagegesichtspunkten entscheiden. Bei Immobilienfonds ist zumindest ein späterer Erwerb überlegenswert. Eine wichtige Rolle spielt außerdem der Termin der Auszahlung bzw. Thesaurierung. Liegt dieser kurz vor dem Kaufdatum, brauchen Sie sich auch bei Rentenfonds keine Gedanken machen.
