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  • 29.04.2011 | Wohnungseigentumsförderung

    Dachgeschossausbau: Als Altbausanierung steuerbegünstigt?

    Der Bundesfinanzhof (BFH) muss sich wahrscheinlich bald mit der Frage auseinandersetzen, ob einem Steuerzahler, der in einer Altbauwohnung in einem zuvor nicht ausgebauten Dachgeschoss eine Wohnung errichten lässt, die Altbauförderung nach § 10f Einkommensteuergesetz zu gewähren ist. Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hat das verneint (Urteil vom 17.11.2010, Az: 2 K 3060/06 B). Seiner Auffassung nach handelt es sich um einen nicht förderungsfähigen Neubau. Selbst Kosten für die am Gebäude vorgenommenen Sanierungsaufwendungen, soweit sie anteilig auf die Dachgeschosswohnung entfallen, seien nicht begünstigt.  

    Praxishinweis: Das FG hat die Revision zum BFH wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zugelassen. Wir gehen davon aus, dass der Steuerzahler diese auch einlegen wird. Ein Aktenzeichen liegt derzeit aber nicht vor.  

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2011 | Seite 6 | ID 144489

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