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  • 27.08.2010 | Vorzeichen haben sich gedreht

    Werbungs- oder Anschaffungskosten: Steuer-Spar-Strategien unter der Abgeltungsteuer

    Die Frage, welche Kosten Sie bei den Einkünften aus Kapitalvermögen gegenrechnen können, hat sich seit der Einführung der Abgeltungsteuer gedreht. Früher war es vorteilhaft, wenn Kosten als Werbungskosten behandelt wurden. Jetzt ist es besser, wenn sie als Anschaffungskosten eingestuft werden. Lesen Sie, wie Sie die neueste Rechtsprechung nutzen können, um Ihre persönliche Steuer-Spar-Strategie zu entwickeln.  

    Die Strategie im Zeitalter der Abgeltungsteuer

    War früher Ziel, die Einordnung als Werbungskosten zu erreichen und Anschaffungskosten zu vermeiden, hat sich das seit Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 ins Gegenteil verkehrt:  

     

    • Anschaffungskosten: Die Einordnung als Anschaffungskosten wirkt sich unter der Abgeltungsteuer vorteilhaft aus, weil sie den Veräußerungsgewinn reduzieren bzw. den -verlust erhöhen.

     

    • Werbungskosten: Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist unter der Abgeltungsteuer grundsätzlich ausgeschlossen (§ 20 Absatz 9 Satz 1 2. Halbsatz Einkommensteuergesetz [EStG]). Werbungskosten sind - von einigen Ausnahmen abgesehen - mit dem Sparer-Pauschbetrag von 801 bzw. 1.602 Euro abgegolten.

     

    Wichtig: Ob die Abschaffung des Werbungskostenabzugs rechtens ist, ist offen. Beim Finanzgericht Münster ist ein Verfahren dazu anhängig (Az: 6 K 1847/10 E; WISO-SteuerBrief Ausgabe 7/2010, Seite 4).

     

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