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  • 25.08.2008 | Vermögensübertragung

    Wenn Geld auf den Namen des Kindes angelegt wird

    Legt ein Elternteil einen Geldbetrag als Festgeldanlage auf den Namen seines minderjährigen Kindes an, steht dem Kind als Konto­inhaber die Forderung in der Regel auch materiellrechtlich zu. Diese Erfahrung musste ein Vater vor dem Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken machen. Er hatte, als seine Ehe noch bestand, Geld auf den Namen seines Kindes angelegt, um steuerliche Vorteile zu nutzen. Nach der Scheidung verlangte das Kind vom Vater das Geld zurück, über das jener verfügt hatte. Das OLG gab dem Kind Recht: Bei der Geldanlage wurde das Kind ohne jeden Vorbehalt als Konto­inhaber benannt. Daher sei es allein Gläubiger der Bank geworden. Dafür spreche auch, dass der Vater nach eigenen Angaben diese Form der Geldanlage gewählt habe, um steuerliche Freibeträge des Kindes zu nutzen. Das wiederum setze rechtlich zwingend voraus, dass das Kind alleiniger Inhaber des Festgeldkontos gewesen sei. Andernfalls wäre der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt. (Urteil vom 28.12.2007, Az: 4 U 8/07) (Abruf-Nr. 081096

    Quelle: Ausgabe 09 / 2008 | Seite 5 | ID 121183

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