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  • 29.06.2009 | Umgang mit dem Finanzamt

    Keine Aussetzungszinsen bei erfolgreichem Einspruch

    Hat das Finanzamt einen angefochtenen Steuerbescheid in vollem Umfang ausgesetzt, obwohl nur ein Teil der Steuerforderung strittig war, und ist der Rechtsbehelf am Ende erfolgreich, kann das Finanzamt für den Rest der Steuerforderung keine Aussetzungszinsen verlangen.  

    Hintergrund: In der Regel müssen Sie die im Steuerbescheid geforderte Steuernachzahlung auch dann leisten, wenn Sie Einspruch oder Klage eingereicht haben. Dem können Sie nur entgehen, wenn Sie Aussetzung der Vollziehung beantragen. Dann kann das Finanzamt allerdings Aussetzungszinsen kassieren, wenn Sie den Prozess am Ende doch verlieren.  

    Beachten Sie: Das Finanzgericht Düsseldorf hat keine Revision zuge­lassen. Das Finanzamt hat jedoch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az: X B 19/09). Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen. (Urteil vom 13.11.2008, Az: 12 K 2457/07)(Abruf-Nr.  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2009 | Seite 2 | ID 127957

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